Gründung & Selbständigkeit

Alles für deinen Start – ohne Werbesprech.

Geschäftskonto, Buchhaltung, Versicherungen, Krankenversicherung, Website und Büro: Wir ordnen die wichtigsten Entscheidungen beim Gründen nach Kriterien, nicht nach erfundenen Testsiegen. Was Beratung ersetzt, sagen wir dazu auch ehrlich: nichts hier ist Rechts- oder Steuerberatung.

Schritt für Schritt

Die Checkliste für die ersten Wochen

1

Geschäftsidee und Rechtsform klären

Einzelunternehmen, Freiberufler-Status oder GmbH – die Rechtsform entscheidet über Haftung, Buchführungspflicht und Steuerlast. Bei Unsicherheit hilft ein Steuerberater oder die IHK/HWK-Erstberatung vor Ort.

2

Gewerbe anmelden oder beim Finanzamt melden

Gewerbetreibende melden beim Gewerbeamt der Stadt an, Freiberufler direkt beim Finanzamt per Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ablauf & Unterlagen im Ratgeber →

3

Geschäftskonto einrichten

Trennt private und geschäftliche Zahlungen von Anfang an – spart Zeit bei Buchhaltung und Steuererklärung. Zum Geschäftskonto-Vergleich →

4

Buchhaltung organisieren

Rechnungen, Belege, Umsatzsteuer – ob Excel, Software oder Steuerbüro, hängt vom Aufwand und Budget ab. Rechnungsprogramme im Vergleich →

5

Versicherungen prüfen

Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und die eigene Krankenversicherung als Selbständiger gehören früh auf die Liste. Gewerbeversicherungen → · Krankenversicherung →

6

Auftritt aufsetzen

Eigene Domain, eine schnelle Website und eine funktionale Arbeitsausstattung runden den Start ab. Website & Domain → · Büro & Hardware →

Vergleiche

Entscheidungen nach Kriterien, Thema für Thema

Häufige Fragen

Kurz erklärt

Muss ich als Gründer sofort ein Geschäftskonto haben?

Für Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften ist ein Geschäftskonto in der Praxis Pflicht bzw. stark empfohlen, Freiberufler dürfen rechtlich auch ein privates Konto nutzen. Getrennte Konten erleichtern aber jede Buchhaltung und jede Steuererklärung erheblich.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG?

Wer die Umsatzgrenzen nicht überschreitet, kann auf die Umsatzsteuer auf eigenen Rechnungen verzichten – das spart Verwaltungsaufwand, bedeutet aber auch, dass keine Vorsteuer aus Einkäufen abgezogen werden kann. Details auf unserer Ratgeberseite zu §19.

Brauche ich als Selbständiger eine Berufshaftpflichtversicherung?

Für einige Berufe (z. B. Steuerberater, Architekten, Ärzte) ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen ist sie freiwillig, aber oft sinnvoll, wenn Beratungsfehler oder Schäden bei Kunden hohe Folgekosten auslösen können.

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