Ratgeber

Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG einfach erklärt

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es, auf die Umsatzsteuer in eigenen Rechnungen zu verzichten – das spart Bürokratie, hat aber auch eine Kehrseite.

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr, Stand 10/2026.

Wer die Regelung nutzen kann

Seit 2025 gilt: Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr dürfen voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erzielt werden. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab dem Überschreiten.

Vor- und Nachteile

VorteilNachteil
Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, einfachere RechnungsstellungKein Vorsteuerabzug bei eigenen Einkäufen möglich
Weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung nötigRechnungen wirken für Geschäftskunden teils weniger professionell
Für Privatkunden oft günstigerer EndpreisBindung an die Regelung, solange die Grenzen eingehalten werden

Hinweis

Gesetzliche Schwellenwerte können sich ändern – im Zweifel beim Finanzamt oder Steuerberater den aktuellen Stand erfragen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Kann ich später wieder zur Regelbesteuerung wechseln?

Ja, ein freiwilliger Wechsel ist möglich, bindet dann aber meist für mehrere Jahre. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein.