Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es, auf die Umsatzsteuer in eigenen Rechnungen zu verzichten – das spart Bürokratie, hat aber auch eine Kehrseite.
Seit 2025 gilt: Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr dürfen voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erzielt werden. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab dem Überschreiten.
| Vorteil | Nachteil |
|---|---|
| Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, einfachere Rechnungsstellung | Kein Vorsteuerabzug bei eigenen Einkäufen möglich |
| Weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig | Rechnungen wirken für Geschäftskunden teils weniger professionell |
| Für Privatkunden oft günstigerer Endpreis | Bindung an die Regelung, solange die Grenzen eingehalten werden |
Gesetzliche Schwellenwerte können sich ändern – im Zweifel beim Finanzamt oder Steuerberater den aktuellen Stand erfragen.
Ja, ein freiwilliger Wechsel ist möglich, bindet dann aber meist für mehrere Jahre. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein.