Nicht jede angebotene Versicherung ist auch nötig. Zwei sind für viele Selbständige aber relevant: die Berufshaftpflicht für Fehler in der eigentlichen Leistung, die Betriebshaftpflicht für Schäden im Geschäftsbetrieb.
Die Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die aus der beruflichen Leistung selbst entstehen, etwa ein Beratungsfehler mit finanziellen Folgen beim Kunden. Für einige Berufe – etwa Steuerberater, Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte – ist sie gesetzlich oder per Kammerrecht vorgeschrieben.
Die Betriebshaftpflicht deckt allgemeine Schäden im Geschäftsbetrieb ab, etwa wenn ein Kunde im eigenen Büro stürzt oder ein Mitarbeiter versehentlich etwas beim Kunden beschädigt.
| Situation | Relevante Versicherung |
|---|---|
| Beratung, Planung, Gutachten | Berufshaftpflicht |
| Kundenbesuch im eigenen Büro oder Laden | Betriebshaftpflicht |
| Handwerkliche Arbeit bei Kunden vor Ort | Betriebshaftpflicht, oft kombiniert mit Berufshaftpflicht |
| Gesetzlich vorgeschriebener Beruf | Berufshaftpflicht ist Pflicht |
Nein, nur für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich oder per Kammerrecht vorgeschrieben. Für alle anderen ist sie freiwillig, aber je nach Haftungsrisiko empfehlenswert.