Ratgeber

Die erste Rechnung: Pflichtangaben im Überblick

Eine Rechnung muss in Deutschland bestimmte Angaben enthalten, damit sie steuerlich und rechtlich gültig ist – unabhängig davon, ob sie per Hand, in Excel oder per Software erstellt wird.

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr, Stand 10/2026.

Pflichtangaben nach §14 UStG

AngabeBeispiel
Vollständiger Name und AnschriftEigene Firma bzw. Name plus Anschrift des Kunden
Steuernummer oder USt-IDVom Finanzamt zugeteilt
AusstellungsdatumDatum der Rechnungserstellung
Fortlaufende RechnungsnummerEinmalig, lückenlos nachvollziehbar
Menge und Art der LeistungWas genau geliefert oder geleistet wurde
LeistungszeitpunktWann die Leistung erbracht wurde
Entgelt und Steuersatz, oder Hinweis auf SteuerbefreiungBei Kleinunternehmern: Hinweis auf §19 UStG statt Steuerausweis

Kleinunternehmer-Hinweis

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, schreibt statt eines Umsatzsteuer-Betrags einen Hinweis wie „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet” auf die Rechnung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Reicht eine Rechnungsvorlage in Word oder Excel?

Ja, solange alle Pflichtangaben enthalten sind. Eine Software wird erst sinnvoll, wenn Rechnungsvolumen, Mahnwesen oder Buchhaltung mehr Automatisierung brauchen.