Ob Einzelunternehmer, Freiberufler oder GmbH: Ein eigenes Konto für geschäftliche Zahlungen trennt Privates von Geschäftlichem und macht die Buchhaltung einfacher.
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG müssen ein Geschäftskonto führen. Freiberufler und Einzelunternehmer dürfen laut Gesetz auch ihr privates Konto nutzen – viele Banken schließen das in ihren Geschäftsbedingungen für höhere Buchungsvolumen aber aus, und spätestens in der Steuererklärung wird die Vermischung mühsam.
| Kriterium | Warum wichtig |
|---|---|
| Kontoführungsgebühr | Viele digitale Banken bieten kostenlose Basiskonten, klassische Banken meist nicht. |
| Rechtsform-Eignung | Nicht jedes Konto nimmt GmbH, UG oder Freelancer gleich an – vorher prüfen. |
| Buchhaltungs-Anbindung | Automatischer Export zu DATEV oder Rechnungsprogrammen spart Zeit. |
| Bargeld-Einzahlung | Wer viel bar einnimmt, braucht eine Einzahlmöglichkeit, die nicht jede Neobank bietet. |
| Girocard/Kreditkarte | Für Ausgaben unterwegs oder im Onlinehandel relevant. |
Rechtlich ja, in der Praxis trennen die meisten Freiberufler trotzdem früh, weil es die Steuererklärung vereinfacht.
Das reicht von kostenlos bis zu zweistelligen Monatsbeträgen bei klassischen Banken mit Filialservice. Aktuelle Konditionen immer direkt beim Anbieter prüfen.